- „Schweiz per
Rad“
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Neues zum Buch
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Buchabschnitt „Das
Reisen“
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Informationen: Das
Schweizerische Fremdenverkehrsamt ist unter den Adressen
www.switzerlandtourism.ch
und www.schweizferien.ch
im Internet erreichbar; beide Adressen führen auf die gleichen
Seiten.
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Anreise
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Die schweizerische
Nachtwagengesellschaft CityNightLine (eine 100%-ige Tochter
der Deutschen Bahn!) unterhält fahrradfreundliche Verbindungen
von Deutschland in die Schweiz ab Berlin, Hamburg, Dresden und
Amsterdam mit zahlreichen Zwischenstopps nach Basel und Zürich.
Jeder Nachtzug führt einen speziellen Fahrradwagen für 40
Räder mit sich. Komfort und Preise reichen vom schlichten
Ruhesessel bis zum Erste-Klasse-Single-Schlafwagenabteil; das
DB-Preissystem findet ebenfalls Anwendung. Näheres im Internet
unter www.citynightline.ch
bzw. www.nachtzugreise.de.
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Geld bzw. Service
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Eurocheques können seit
1.1.2001 in der Schweiz nicht mehr zum Bargeldbezug bei Banken
eingesetzt werden; als Ersatz dient die EC-Karte (an Geldautomaten).
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Das deutsche Postsparbuch kann zum
Geldabheben im Ausland generell nicht mehr eingesetzt werden. Wohl
aber gibt es Bares an Geldautomaten mit Hilfe der Postbank-SparCard;
die ersten Abhebungen im Jahr sogar gratis.
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Telegrafische Postanweisungen
bietet die Deutsche Post seit Juni 2000 nicht mehr an, statt dessen
den „Minutenservice“ von Western Union (s.u.).
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Wenn es mal furchtbar eng ist,
lässt sich Bargeld innerhalb von 30 Minuten in die Schweiz
transferieren. Diesen nicht ganz billigen Service bietet Western
Union für 150 Länder an. Ausgezahlt wird der Betrag bei
einer Agentur vor Ort in Landeswährung. Weltweit arbeitet
Western Union mit mehr als 25.000 Agenturen zusammen. Wichtigster
Partner von Western Union ist in Deutschland die gute alte Post.
Hier können Sie Ihren Auftrag erteilen und Infos einholen.
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Service
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Krankenversicherung: Seit
1.7.2002 müssen EU-Bürger die Behandlung bei
niedergelassenen Ärzten nicht mehr vorbezahlen, sofern sie
einen entsprechenden Auslandskrankenschein ihrer Krankenkasse bzw.
die europäische Kankenversicherungskarte vorweisen können.
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Fahrrad: In der Schweiz
sind batterie- bzw. akku-betriebene Beleuchtungen den
Dynamobeleuchtungen rechtlich gleichgestellt. Kein Dynamo-Zwang!
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Falls Sie
weitere Korrekturen zu diesem Buch haben, schicken Sie bitte eine
eMail an:
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kontakt@kettler-verlag.de.
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